Geschäftsbedingungen
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Sanktionen für den Weiterverkauf nach Russland und in sanktionierte Länder
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Der [Importeur/Käufer] darf keine im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gelieferten Waren, die unter Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, direkt oder indirekt an die Russische Föderation verkaufen, exportieren oder re-exportieren oder für die Nutzung in der Russischen Föderation bereitstellen. Zusätzlich zur Russischen Föderation gilt dies auch für folgende Länder: Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien, Belarus sowie alle weiteren von der EU-Sanktionskarte (sanctionsmap.eu) aufgeführten sanktionierten Länder.
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Der [Importeur/Käufer] wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte weiter unten in der Handels- und Vertriebskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, unterlaufen wird.
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Der [Importeur/Käufer] wird ein angemessenes Überwachungssystem einrichten und aufrechterhalten, um Handlungen Dritter weiter unten in der Handels- und Vertriebskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) unterlaufen würden.
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Jede Verletzung der Absätze (1), (2) oder (3) stellt eine wesentliche Verletzung eines zentralen Bestandteils dieser Vereinbarung dar, und Mach4Metal BV ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel einzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(i) die Kündigung dieser Vereinbarung und die Rückgabe der Waren; und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des Gesamtwerts dieser Vereinbarung oder des Preises der exportierten Waren (je nachdem, welcher Betrag höher ist), mit einem Mindestbetrag von 50.000,00 € und der Übernahme aller entstandenen Kosten. -
Der [Importeur/Käufer] wird Mach4Metal BV unverzüglich über jegliche Probleme bei der Umsetzung der Absätze (1), (2) oder (3) informieren, einschließlich relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) unterlaufen könnten. Der [Importeur/Käufer] wird Mach4Metal BV innerhalb von zwei Wochen nach einer einfachen Anfrage Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Absätzen (1), (2) und (3) zur Verfügung stellen.